Ein AVV regelt nach Art. 28 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister.
Relevanz. Nutzerdaten der Beteiligten und personenbezogene Angaben in Angeboten (z. B. Lebensläufe).
Pflichtinhalte. Gegenstand, Dauer, Zweck, TOM, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung nach Vertragsende.
Prüfpunkte. Verfügbarkeit eines AVV, Verarbeitungsstandort, Drittlandtransfer, Löschfristen bei KI-Funktionen.
