Sicherheit & Compliance
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ISO/IEC 27001 Certificate
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Dokument anfordernInformationssicherheitsrichtlinie
apadua hat ein umfassendes ISMS (Information Security Management System / Managementsystem für Informationssicherheit) auf Basis der ISO27001:2022-Normen (Zertifizierung ausstehend) eingeführt, das den gesamten Geschäftsbetrieb abdeckt. Im Rahmen dessen veröffentlichen wir unsere aktuelle Informationssicherheitsrichtlinie (POL-01) auf unserer Website. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei apadua oder unseren zuständigen CISO.
Version: 1.1 – 5. Mai 2025
Der Zweck dieser Informationssicherheitsrichtlinie besteht darin, einen Rahmen für den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationswerte der Organisation gemäß den ISO-27001-Standards zu schaffen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Sicherheitsrisiken durch geeignete Maßnahmen identifiziert, bewertet und gemindert werden, wodurch eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung sowie die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Verpflichtungen gefördert wird. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie will die Organisation sensible Daten schützen, die Geschäftskontinuität sicherstellen und das Vertrauen von Stakeholdern, Kunden und Mitarbeitenden stärken.
Diese Informationssicherheitsrichtlinie gilt für alle Informationswerte, Systeme, Prozesse und Mitarbeitenden innerhalb der Organisation, die Daten verarbeiten, speichern oder übertragen. Sie umfasst Mitarbeitende, Auftragnehmer, Drittdienstleister sowie alle weiteren Stakeholder mit Zugriff auf die Informationsressourcen der Organisation. Die Richtlinie deckt alle physischen, digitalen und cloudbasierten Umgebungen ab und gewährleistet die Einhaltung der ISO-27001-Anforderungen sowie einschlägiger gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Verpflichtungen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagementpraktiken und kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen zum Schutz der Informationssicherheit der Organisation.
Was ist ein ISMS?
Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist ein strukturierter Rahmen aus Richtlinien, Prozessen und Kontrollen, der zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen einer Organisation dient. Es hilft, die mit der Informationssicherheit verbundenen Risiken systematisch zu steuern und zu reduzieren, um sicherzustellen, dass sensible Daten – wie Kundendaten, Finanzunterlagen und geistiges Eigentum – angemessen geschützt sind.
Warum benötigen wir ein ISMS?
Information ist eines der wertvollsten Güter der Organisation. Angesichts wachsender Cyberbedrohungen, regulatorischer Anforderungen und der Notwendigkeit, das Vertrauen der Kunden zu schützen, war der Schutz von Informationen noch nie so wichtig wie heute. Ein ISMS bietet einen proaktiven Ansatz zum Schutz von Daten und ermöglicht es der Organisation: gesetzliche, regulatorische und vertragliche Anforderungen zu erfüllen, sich vor Datenschutzverletzungen, Cyberangriffen und versehentlichem Datenverlust zu schützen, die Geschäftskontinuität im Falle einer Störung oder eines Sicherheitsvorfalls sicherzustellen sowie das Vertrauen von Kunden, Partnern und Stakeholdern aufzubauen und zu erhalten.
Wie funktioniert es?
Plan (Planen): Risiken identifizieren und Ziele zu deren Behandlung festlegen.
Do (Umsetzen): Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen implementieren.
Check (Überprüfen): Die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überwachen und bewerten.
Act (Verbessern): Verbesserungen auf Basis von Bewertungen und neu auftretenden Risiken vornehmen.
Das ISMS ist keine einmalige Implementierung, sondern ein fortlaufender Prozess, der sich an Veränderungen im Geschäft, in der Technologie und bei externen Bedrohungen anpasst.
Ausrichtung an ISO/IEC 27001
Das ISMS ist an der international anerkannten Norm ISO/IEC 27001:2022 ausgerichtet. Diese Norm bietet einen bewährten Rahmen für das Management der Informationssicherheit. Durch die Einhaltung von ISO/IEC 27001 demonstriert die Organisation ihr Engagement für: globale Best Practices im Informationssicherheitsmanagement, die Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards sowie die kontinuierliche Verbesserung im Umgang mit Informationssicherheitsrisiken und dem Schutz kritischer Informationswerte.
ISO/IEC 27001 verlangt von Organisationen einen systematischen Ansatz zum Umgang mit sensiblen Informationen und stellt sicher, dass Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überprüft, verbessert und aktualisiert werden. Unser ISMS unterstützt uns dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, indem Sicherheit in alle Unternehmensbereiche integriert wird – von der IT-Infrastruktur über das Personalwesen bis hin zum operativen Geschäft.
Das InfoSec-Team der Organisation erhält umfassende Ressourcen wie erfahrene Mitarbeitende, Tools, zusätzliche Schulungen und bewährte Verfahren, die auf unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten zugeschnitten sind, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Ziel ist es, dass jedes Mitglied der Organisation über die notwendigen Ressourcen verfügt, um sensible Daten wirksam zu schützen, Risiken zu mindern und zu einer Kultur des Sicherheitsbewusstseins beizutragen.
Verantwortung des Managements
Informationssicherheit liegt in der Verantwortung des Managements; Entscheidungen zur Informationssicherheit werden nicht delegiert. Zwar spielen Fachleute und Berater eine wichtige Rolle dabei sicherzustellen, dass Kontrollen ordnungsgemäß konzipiert sind, funktionieren und konsequent eingehalten werden, doch trägt letztlich die für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständige Führungskraft die Hauptverantwortung für die Informationssicherheit.
Hauptverantwortliche Bereiche für Informationssicherheit
Leitlinien, Ausrichtung und Befugnisse für Informationssicherheitsaktivitäten sind für alle Organisationseinheiten im Informationssicherheitsprogramm zentralisiert und in diesem Dokument zusammengefasst. Das Management ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege unternehmensweiter Richtlinien, Standards, Leitlinien und Verfahren zur Informationssicherheit. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen obliegt den jeweiligen Abteilungsleitungen. Untersuchungen von Systemeinbrüchen und anderen Sicherheitsvorfällen liegen in der Verantwortung des InfoSec-Teams. Disziplinarische Maßnahmen infolge von Verstößen gegen Anforderungen der Informationssicherheit werden vom CISO in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung (HR) bearbeitet.
ISMS-Aktivitäten
Der Geltungsbereich definiert die Kernprozesse, technologischen Aspekte, Personen und Ausnahmen des ISMS. Daraus ergibt sich ein Governance-Rahmen, der interne und externe Faktoren, interessierte Parteien, Unternehmensziele, gesetzliche Anforderungen sowie Schnittstellen und Abhängigkeiten berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wurden die Informationssicherheitsziele festgelegt und beschrieben. Sie geben die übergeordnete Richtung für den Betrieb des ISMS vor.
Informationssicherheitsziele
Die Organisation hat folgende Informationssicherheitsziele definiert, um Informationswerte zu schützen, Risiken zu reduzieren und das Bewusstsein zu stärken:
Vertraulichkeit – Sicherstellen, dass sensible Daten nur autorisierten Personen oder Systemen zugänglich sind.
Verfügbarkeit – Sicherstellung der Verfügbarkeit bereitgestellter Dienste und Daten durch Maßnahmen zur Geschäftskontinuität.
Risikoreduzierung – Minimierung von Sicherheitsrisiken und Schutz der Geschäftskontinuität.
Compliance – Sicherstellung der Einhaltung von Branchenstandards und Vorschriften.
Integrität – Sicherstellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Daten über deren gesamten Lebenszyklus.
Kontinuierliche Verbesserung – Sicherstellung, dass sich das ISMS an neue Bedrohungen, Vorfälle und Verbesserungsmöglichkeiten anpasst.
Prozessstandardisierung – Verbesserung von Prozessen durch Reduzierung manueller Aufwände und Schaffung standardisierter Verfahren.
Erhöhtes Bewusstsein – Durchführung regelmäßiger Schulungen zum Sicherheitsbewusstsein.
Überprüfung und Pflege
Diese Informationssicherheitsrichtlinie wird mindestens jährlich überprüft, oder wenn sich wesentliche Änderungen im Geschäftsumfeld, im regulatorischen Umfeld oder in der Organisationsstruktur des Unternehmens ergeben. Der CISO ist gemeinsam mit der Geschäftsleitung dafür verantwortlich, dass die Richtlinie aktuell bleibt und mit den Unternehmenszielen sowie den sich entwickelnden Sicherheitsbedrohungen im Einklang steht. Überarbeitungen und Aktualisierungen werden in der Versions- und Freigabehistorie dokumentiert.
Grundsätze der Richtlinie
Risikomanagement
Die Organisation identifiziert, bewertet und steuert Risiken für ihre Informationswerte durch einen formalen Risikomanagementprozess. Dieser Prozess umfasst: regelmäßige Risikobewertungen zur Einschätzung und Kategorisierung von Risiken anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung; Risikobehandlungspläne, die Minderungsstrategien einschließlich Risikoakzeptanz, -reduzierung, -vermeidung und -übertragung gemäß der Risikomanagementrichtlinie festlegen; sowie die kontinuierliche Überwachung des Risikoumfelds zur Bewältigung neu auftretender Bedrohungen.
Die Organisation hält alle relevanten gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Anforderungen ein. Das ISMS wird durch regelmäßige interne und externe Audits, Managementbewertungen und Beurteilungen überwacht, um seine fortlaufende Wirksamkeit und Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Identifizierte Schwachstellen werden durch Korrekturmaßnahmen und kontinuierliche Verbesserungsinitiativen behoben.
Asset-Management
Die Organisation identifiziert, dokumentiert und klassifiziert alle Informationswerte anhand ihrer Sensibilität und geschäftlichen Bedeutung. Über den gesamten Lebenszyklus eines Assets hinweg (von der Erstellung bis zur Entsorgung) werden geeignete Kontrollen angewendet, um den Datenschutz sicherzustellen.
Zugriffsmanagement
Der Zugriff auf die Informationssysteme und Daten der Organisation erfolgt nach dem Prinzip der geringsten erforderlichen Rechte (Least Privilege). Zugriffsrechte und Berechtigungen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass Nutzende nur über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen verfügen. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und weitere Zugriffskontrollmaßnahmen werden, soweit anwendbar, implementiert.
Vorfallmanagement
Die Organisation unterhält einen Incident-Management-Prozess zur Identifizierung, Meldung und Behebung von Informationssicherheitsvorfällen. Mitarbeitende und Dritte sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle unverzüglich dem CISO zu melden. Die Organisation führt Ursachenanalysen und Lessons-Learned-Verfahren durch, um ihre Reaktionsfähigkeit auf Vorfälle zu verbessern.
Geschäftskontinuität
Die Organisation entwickelt und pflegt einen Geschäftskontinuitätsplan (Business Continuity Plan, BCP) sowie einen Notfallwiederherstellungsplan (Disaster Recovery Plan, DRP), um sicherzustellen, dass kritische Geschäftsfunktionen auch im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder einer größeren Störung fortgeführt werden können. Diese Pläne werden regelmäßig getestet; die Ergebnisse fließen in die Verbesserung der Kontinuitätsstrategie ein.
Backup-Management
Darüber hinaus führt die Organisation regelmäßige und sichere Backups kritischer Daten, Systeme und Konfigurationen durch, um Geschäftskontinuität und Datenintegrität sicherzustellen. Backups müssen verschlüsselt und sicher gespeichert sowie regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit getestet werden. Aufbewahrungsfristen und Wiederherstellungsverfahren werden auf Basis geschäftlicher, gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen festgelegt. Unbefugter Zugriff auf, Änderung oder Löschung von Backups ist strikt untersagt.
Protokollierung und Überwachung
Die Organisation hat umfassende Protokollierungs- und Überwachungsmaßnahmen implementiert, um Sicherheitsereignisse zu erkennen und zu analysieren. Alle kritischen Systeme müssen geschützte Sicherheitsprotokolle erzeugen und aufbewahren. Automatisierte Überwachung erkennt Anomalien und verdächtige Aktivitäten. Protokolle werden regelmäßig überprüft und analysiert. Aufbewahrungsfristen werden anhand der jeweiligen Anforderungen festgelegt. Es bestehen klar definierte Incident-Response-Verfahren mit eindeutig zugewiesenen Verantwortlichkeiten.
Schwachstellenmanagement
Die Organisation implementiert einen umfassenden Schwachstellenmanagementprozess, um ihre Systeme vor potenziellen Risiken zu schützen. Schwachstellen in kritischen Systemen, Netzwerken und Anwendungen werden durch regelmäßige Schwachstellenscans identifiziert. Automatisierte Tools werden zur kontinuierlichen Überwachung eingesetzt, um neu auftretende Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen. Identifizierte Schwachstellen werden umgehend über einen etablierten Patch-Management-Prozess behoben. Alle Erkenntnisse, Maßnahmen und Ergebnisse werden zu Nachverfolgungs- und Auditzwecken sorgfältig dokumentiert, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.
Personalsicherheit
Die Organisation hat einen standardisierten Rekrutierungs-, Onboarding- und Offboarding-Prozess implementiert, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und Auftragnehmer ihre Verantwortlichkeiten im Bereich der Informationssicherheit verstehen. Dies umfasst umfassende Überprüfungsmaßnahmen, standardisierte Verträge und Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Anforderungen für den Fernzugriff. Jährliche Schulungen zum Sicherheitsbewusstsein sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend, um die Sicherheitskultur der Organisation zu fördern. Alle Verstöße und Sicherheitsverletzungen werden gemäß den festgelegten Disziplinarmaßnahmen geahndet.
Lieferantenmanagement
Lieferanten und Drittpartner sind integraler Bestandteil des Geschäftsbetriebs der Organisation und ihre Sicherheitspraktiken wirken sich unmittelbar auf das Risikoprofil der Organisation aus. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses wird jeder Lieferant einer gründlichen Bewertung seiner Sicherheitsmaßnahmen und der Einhaltung organisatorischer Standards unterzogen. Verträge enthalten ausdrückliche Sicherheitsanforderungen, wie etwa Datenschutzpflichten und Methoden des Vorfallmanagements. Regelmäßige Risikobewertungen stellen sicher, dass Lieferanten die Compliance dauerhaft einhalten; Lieferanten sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle umgehend zu melden. Die Organisation arbeitet mit ihren Partnern zusammen, um Risiken wirksam zu mindern und ein sicheres Betriebsumfeld aufrechtzuerhalten. Offboarding-Prozesse für Lieferanten sind gemäß den ISMS-Anforderungen standardisiert und dokumentiert.
Physische Sicherheit
Zum Schutz der physischen Vermögenswerte der Organisation werden strenge Sicherheitsmaßnahmen durchgesetzt. Der Zugang zu Einrichtungen wird durch elektronische Zutrittskarten und biometrische Authentifizierungssysteme für Sicherheitsbereiche kontrolliert. Der Besucherzugang wird durch ein detailliertes Protokollierungsverfahren verwaltet und alle Ein- und Ausgänge werden überwacht. Eine Clean-Desk-Richtlinie schreibt vor, dass sensible Informationen nicht ungesichert liegen gelassen werden dürfen, um das Risiko unbefugten Zugriffs zu verringern. Hochsicherheitsbereiche sind mit CCTV-Systemen ausgestattet, um unbefugte Aktivitäten abzuschrecken und Vorfälle zu dokumentieren. Zusätzlich werden Umgebungskontrollen wie Brandschutzsysteme und Klimakontrolle eingesetzt, um kritische Infrastruktur zu schützen.
Sichere Softwareentwicklung
Die Organisation hat Best Practices der Sicherheit in den gesamten Softwareentwicklungslebenszyklus (SDLC) integriert, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Anwendungen sicherzustellen. Sicherheitsanforderungen müssen in jeder Prozessphase definiert, umgesetzt und getestet werden. Der Entwicklungslebenszyklus erfolgt in einer Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung. Code-Reviews und automatisierte Tests sind verpflichtend. Entwickler müssen sichere Programmierrichtlinien einhalten und erhalten fortlaufende Sicherheitsschulungen. Identifizierte Sicherheitslücken müssen vor der Bereitstellung umgehend behoben werden.
Verstöße und Durchsetzung
Die Einhaltung dieser Richtlinie ist verpflichtend und eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren und konformen Umgang mit Informationen der Organisation. Verstöße gegen diese Richtlinie können je nach Schwere des Verstoßes disziplinarische Maßnahmen gemäß der Informationssicherheitsrichtlinie nach sich ziehen.
Unser Ziel ist es, ein sicheres und vertrauenswürdiges Arbeitsumfeld zu schaffen. Bei Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Richtlinie oder Verbesserungsvorschlägen wenden Sie sich bitte an den Chief Information Security Officer (CISO) oder das InfoSec-Team.
Datenschutzerklärung
Stand: November 2026
Diese Datenschutzerklärung besteht aus Teil A (Website apadua.com) und Teil B (apadua-Plattform, apadua.app).
TEIL A – WEBSITE
A1. Verantwortlicher
apadua GmbHSubbelrather Str. 20050823 KölnGeschäftsführer: Gregory N. Vider, Markus SinzTelefon: +49 221 6430 3470Kontakt Datenschutz: isms@apadua.com
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A6. Statistik: Google Tag Manager, Google Analytics und HubSpot
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A7. Social-Media-Links
Unsere Website enthält ausschließlich einfache Links zu LinkedIn, keine Tracking-Pixel oder Social-Plugins. Beim Besuch unserer Website werden keine Daten an LinkedIn übertragen. Erst wenn Sie einen solchen Link anklicken, verlassen Sie unsere Website und rufen LinkedIn auf. Ab dann gelten die Datenschutzbestimmungen von LinkedIn.
A8. Empfänger und Übermittlung in Drittländer
Wir setzen Dienstleister ein, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Mit ihnen haben wir Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Einige Daten werden in Länder außerhalb der EU übermittelt, insbesondere in die USA. Grundlage dafür ist ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, etwa das EU-U.S. Data Privacy Framework, oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln.
A9. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerruf Ihrer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, können Sie der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an isms@apadua.com.
A10. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für uns ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de.
A11. Bereitstellung von Daten
Sie sind nicht verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Ohne die als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten können wir Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten.
A12. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
TEIL B – PLATTFORM (APADUA.APP)
B1. Geltungsbereich und Rollen
Teil B gilt für Nutzer der apadua-Plattform, insbesondere Mitarbeitende von Auftragnehmern (Dienstleistern), die sich über apadua.app registrieren.
- apadua ist Verantwortlicher für Nutzerkonten, Login- und Sicherheitsdaten sowie die Plattformkommunikation durch apadua.
- Innerhalb einer Ausschreibung ist der ausschreibende Kunde Verantwortlicher für die Ausschreibungsinhalte (z. B. Angebote, Dokumente, Fragen und Antworten). apadua verarbeitet diese Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Anfragen zu Ausschreibungsinhalten richten Sie bitte an den jeweiligen Kunden; bei uns eingehende Anfragen leiten wir weiter.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für Kunden, die die Plattform nutzen, ist in gesonderten Vereinbarungen mit diesen Kunden geregelt.
B2. Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Kontodaten (Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen, Rolle): zur Einrichtung und Verwaltung Ihres Kontos und zur Bereitstellung der Plattform. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers handeln.
- Verifizierung von Profildaten: um sicherzustellen, dass nur verifizierte Organisationen an Ausschreibungen teilnehmen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Login- und Sicherheitsprotokolle: zur Absicherung der Plattform und zur Erkennung von Missbrauch. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- E-Mail-Benachrichtigungen (z. B. Einladungen, Fristen, Antworten): Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO.
- Produktanalyse (PostHog): ohne Cookies oder dauerhafte Kennungen konfiguriert, zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Plattform. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
B3. KI-gestützte Funktionen
Die Plattform nutzt Google Gemini (Google Cloud, EU-Region) für KI-gestützte Funktionen wie Textentwürfe, Übersetzung und Analyse. Inhalte werden ausschließlich in der EU verarbeitet und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. KI-Ergebnisse sind Vorschläge; Entscheidungen wie Vergaben treffen immer Menschen.
B4. Empfänger (Auftragsverarbeiter)
- Hosting: Microsoft Azure (Microsoft Ireland Operations Ltd.), Rechenzentrumsregion Deutschland
- E-Mail-Benachrichtigungen: Microsoft Azure (Microsoft Ireland Operations Ltd.), Rechenzentrumsregion Deutschland
- Google Cloud (KI-Funktionen, EU-Region)
- PostHog Inc. (EU-Cloud)
Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-U.S. Data Privacy Framework) oder von Standardvertragsklauseln.
B5. Speicherdauer
- Kontodaten: für die Dauer des Kontos gespeichert und nach Beendigung des Kontos oder auf Anfrage gelöscht.
- Sicherheitsprotokolle: so lange gespeichert, wie es zur Absicherung der Plattform und zur Aufklärung von Sicherheitsvorfällen erforderlich ist.
- Ausschreibungsinhalte: gemäß den Weisungen des jeweiligen Kunden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt (z. B. § 257 HGB, § 147 AO).
B6. Automatisierte Entscheidungsfindung
Angebotsbewertungen werden im Auftrag des jeweiligen Kunden als Entscheidungsunterstützung berechnet. Die Vergabeentscheidung treffen die Mitarbeitenden des Kunden. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Die Abschnitte A9 (Ihre Rechte), A10 (Beschwerderecht) und A11 (Bereitstellung von Daten) gelten für Teil B entsprechend.
DATENSICHERHEIT UND ÄNDERUNGEN
Daten werden TLS-verschlüsselt übertragen. Weitere technische und organisatorische Maßnahmen sind in unserer Information Security Policy oben beschrieben. Wir aktualisieren diese Datenschutzerklärung, wenn sich unsere Dienste oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Die aktuelle Fassung ist stets auf dieser Seite abrufbar.
