Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass eine Vergabeentscheidung nicht von einer Person allein getroffen wird.
Umsetzung. Getrennte Rollen für Bedarfsträger, Bewerter, Freigebenden; getrennte Öffnung von Fach- und Preisangebot; wertgrenzenabhängige Freigabestufen.
Systemseitig. Ein Rollen- und Rechtekonzept, das Bewertung und Freigabe trennt, ist Voraussetzung.
Compliance. Bestandteil interner Kontrollsysteme.
